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Mobilfunk-Monitoring

Auf der Karte des Mobilfunk-Monitorings ist die Flächenabdeckung mit den Mobilfunk-Standards 2G, 4G und 5G im Außenbereich dargestellt.
Die Daten für die Mobilfunk-Karte stellen die Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit.

Datenstand Juni 2026.

Mobilfunk-Monitoring Karte

Für eine optimale Anwendung nutzen Sie die Karte im Vollbildmodus.

Kartenansicht

Die Mobilfunknetzabdeckung mit dem Mobilfunkstandard 2G durch mindestens einen Netzbetreiber ist in Deutschland nahezu flächendeckend. Ebenso wird mit rund 97,8 Prozent ein Großteil der Fläche durch mindestens einen Netzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. Betrachtet man alle technologischen Ausprägungen von 5G, erreicht dieser Mobilfunkstandard bereits 96,2 Prozent der Fläche Deutschlands. Bundesweit sind damit über 98 Prozent der Fläche mit mobilem Breitband (4G oder 5G) versorgt.

Wie sich die Mobilfunknetzabdeckung in Deutschland entwickelt hat, erfahren Sie hier in interaktiven Grafiken:

Netzabdeckung

Die Grafiken stellen die flächenhafte Mobilfunknetzabdeckung nach Technologie im Verlauf dar.

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Zusätzlich bietet der Download-Bereich weitere Informationen. Dazu gehören:

  • verschiedene Auswertungen und Karten zur Mobilfunkversorgung inklusive der weißen und grauen Flecken,
  • die anbieterbezogenen lokalen Schwerpunkte von Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie,
  • der Grad der Versorgung entlang von Bundesfernstraßen, des nachgeordneten Straßennetzes sowie der Schienen- und Wasserwege und
  • Karten, Auswertungen und Geodaten zu Gebieten mit Ausbaudefizit im Mobilfunk.

Ziel des Monitorings ist, die tatsächliche Versorgungssituation mit Mobilfunk vor Ort aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbrauchern darzustellen. Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur ein Konzept für ein einheitliches Messverfahren erarbeitet, das eine nutzernahe Messung der Mobilfunksituation ermöglicht. Das Messkonzept steht auch Dritten offen. Es steht hier im PDF-Format zum Download bereit. Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen der Bundesnetzagentur, die Angaben der Netzbetreiber zu überprüfen. Damit werden die Daten validiert und die Karte mit der Realität abgeglichen. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Smartphone-App Mobilfunk-Check, um Funklöcher zu melden.

Download

Im Download-Bereich finden Sie Statistiken, Kartendarstellungen und Berichte zur Mobilfunk- und Festnetzversorgung in Deutschland.

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Q&A

Häufige Fragen und Antworten

Mit welchem Browser lässt sich die Kartendarstellung nutzen?

Die Karte unterstützt alle gängigen Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari oder Microsoft Edge). Bei Darstellungsfehlern überprüfen Sie bitte die Version Ihres Webbrowsers und bringen Sie diesen ggf. auf den neusten Stand.

In der Karte wird eine Versorgung an meinem Standort ausgewiesen, ich habe trotzdem keinen oder schlechten Empfang. Wie kann das sein?

Die Karte basiert auf errechneten Daten der Mobilfunknetzbetreiber für den Outdoor-Empfang. Für die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel für die Empfangsleistung vorgegeben. In Gebäuden ist der Empfang aufgrund der Gebäudehülle in der Regel schlechter. Dies kann verstärkt in Gebäudekomplexen wie Bürogebäuden, Krankenhäuser etc gelten.

Die Empfangsverluste betreffen in einem geringeren Maße auch Fahrzeuge. Hier beeinflussen zudem Faktoren wie die Fahrgeschwindigkeit die Empfangsqualität. In der interaktiven Karte des Breitbandatlas finden Sie ab Q4 2026 Informationen zur erwartbaren Mobilfunkversorgung in Fahrzeugen. Zudem hängt die Netzverfügbarkeit auch von anderen Faktoren ab. Dazu gehören die Auslastung der Funkzelle, die Endgeräteleistung und die vereinbarte Leistung des Mobilfunkvertrages.

Welche Kartengrundlage wird für die Darstellung genutzt?

Als Kartengrundlage kommt das 100 x 100 Meter-Gitter des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) zum Einsatz. Die Karte stellt 38 Millionen Gitterzellen dar. Davon verfügen etwa 35,8 Millionen über einen AGS (Amtlichen Gemeindeschlüssel), der diesen Gitterzellen eine Gebietskörperschaft zuordnet. Die übrigen Gitterzellen liegen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone sowie im Bereich des Bodensees.

Welche Daten erhebt die Bundesnetzagentur für die Darstellung der Versorgung?

Die Mobilfunknetzbetreiber wurden aufgefordert, für jede Gitterzelle (100 x 100 Meter) Pegelangaben für die Empfangsleistung nach Frequenzbereichen je Technologie (2G, 4G und 5G) zu machen. Für die verschiedenen Technologien hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel vorgegeben. Die Versorgungsberechnung erfolgt aus Verbraucherperspektive mit einer Höhe von 1,5 Meter über Grund. Weitere technische Parameter betreffen die Qualität des Signals. Dazu gehören u.a. die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erreichten Mindestdatenraten am Rand der Mobilfunkzelle. Weitere Informationen finden Sie in den Parametervorgaben im Download-Bereich.

Warum veröffentlicht die Bundesnetzagentur nur die Daten dieser Mobilfunknetzbetreiber?

Die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten zur Mobilfunkversorgung beschränkt sich auf die öffentlichen Mobilfunknetzbetreiber. In Deutschland betreiben aktuell die Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) bundesweite öffentliche Mobilfunknetze.

Welche Mobilfunktechnologien zeigt die Karte?

Derzeit zeigt die Mobilfunkkarte die Versorgung mit 2G, 4G und 5G.

Wofür stehen 2G, 4G und 5G?

Die Mobilfunk-Technologien 2G, 4G und 5G stehen für die unterschiedlichen Mobilfunk-Standards bzw. Generationen. 2G steht für GSM (Global System for Mobile Communication). 4G steht für LTE (Long Term Evolution). Die fünfte Mobilfunkgeneration 5G ist von drei Hauptanwendungsfällen geprägt. Dazu zählen eine hohe Bandbreite im Gigabitbereich für den Datentransfer (enhanced Mobile Broadband bzw. eMBB), die Möglichkeit, eine Vielzahl von Geräten untereinander zu verbinden (Massive Machine Type Communications bzw. mMTC) und eine sehr hohe Zuverlässigkeit bei gleichzeitig extrem geringer Latenz (Ultra Reliable Low Latency Communications bzw. URLLC).

Wann erfolgt die 2G-Abschaltung?

Mittelfristig planen die Netzbetreiber, ihre 2G-Netze in Deutschland abzuschalten. Telekom und Vodafone haben Pläne dafür vorgestellt. Die Umsetzung soll Mitte 2028 beginnen. Die Betreiber planen, die durch die 2G-Abschaltung freiwerdenden Frequenzen für den Ausbau der 4G- und 5G-Versorgung zu nutzen. Bei der Umstellung auf neue Technologien und der Abschaltung älterer Technologien wirkt die Bundesnetzagentur darauf hin, negative Auswirkungen für die Nutzer möglichst zu begrenzen.

Was sind breitbandige Technologien?

Breitbandige Technologien im Bereich der Mobilfunkversorgung ermöglichen eine schnelle und zuverlässige Datenübertragung über mobile Netze. 4G- und 5G-Netze sind für die Nutzung moderner Internetanwendungen essenziell. Die Verfügbarkeit von 4G oder 5G ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Die Karte des Mobilfunk-Monitorings bietet die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von 4G und 5G in Regionen zu prüfen. Die zusätzliche Option „Breitband“ zeigt auf einen Blick die regionale Verfügbarkeit von breitbandigen Mobilfunk und kombiniert dabei 4G und 5G. Im Umkehrschluss zeigt die Karte über alle Netzbetreiber auch, wo sich noch weiße und graue Flecken in Deutschland befinden.

Warum gibt es für 5G zwei Darstellungsarten?

Der 5G-Ausbau in Deutschland erfolgte bisher in unterschiedlichen Phasen. Zu Beginn wurde vor allem die bestehende 4G-Infrastruktur zum Ausbau von 5G DSS (Dynamic Spectrum Sharing) genutzt. Dabei handelt es sich um eine Form von 5G Non Standalone, bei der das verfügbare Spektrum für die 4G- und 5G-Technologien dynamisch und bedarfsgerecht zwischen den Endgeräten aufgeteilt wird. In späteren Phasen konzentrierte sich der Ausbau auf 5G Standalone. Aufgrund des mittlerweile gestiegenen Anteils von 5G SA an der 5G-Versorgung ändert sich auch der Fokus in deren Darstellung. Die Mobilfunk-Monitoring-Karte weist 5G (inkl. aller technologischen Ausprägungen) und zusätzlich 5G SA als technologisch fortschrittlichste Ausprägung aus.

Was kennzeichnet die technologische Ausprägung 5G SA?

Bei 5G Standalone (5G SA) kommt ausschließlich 5G-Infrastruktur zum Einsatz. Das gilt für das Funkzugangsnetz und das Kernnetz. Die Nutzung von 5G SA bietet technische Vorteile gegenüber 4G und 5G Non-Standalone (5G NSA). Dazu gehört die Unterstützung weiterer Technologien, z.B. Network Slicing und Multi-Access Edge Computing (MEC). Abhängig vom genutzten Frequenzband können datenintensive Anwendungen, wie z.B. das Verschneiden der digitalen und analogen Welt mittels „Augmented Reality“ (AR), realisiert werden. Zudem ermöglicht es 5G SA, viele Geräte und Maschinen untereinander zu verbinden. Dies ist für die Industrie von zunehmender Bedeutung. Auch findet 5G SA Einsatz bei IoT-Anwendungen („Internet der Dinge“) wie e-health oder e-Goverment. Die sehr hohe Zuverlässigkeit des Netzes bei gleichzeitig extrem geringer Latenz (Verzögerung von <1ms) ermöglicht Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren.

Kann jedes 5G-fähige Handy auf 5G SA zugreifen?

Nicht jedes 5G-fähige Smartphone kann auf 5G-SA-Netze zugreifen. Einige Geräte unterstützen nur 5G NSA, während andere auch 5G-SA-fähig sind. Ob ein Smartphone 5G-SA-fähig ist, erfahren Sie vom Hersteller.

Mobilfunknutzer sollten beim Kauf eines neuen Smartphones darauf achten, dass es 5G SA unterstützt. So können sie langfristig von den besten 5G-Funktionen profitieren. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Mobilfunknetzbetreiber implementieren 5G SA unterschiedlich. Je nach Endgerät kann es passieren, dass der volle Funktionsumfang nicht zur Verfügung steht. Details dazu erfahren die Nutzer beim Netzbetreiber.

Neben einem kompatiblen Endgerät hängt die 5G-SA-Nutzung vom gebuchten Mobilfunktarif ab. Zu welchen Konditionen ein Mobilfunkanbieter den Zugang auf 5G-SA-Funktionen vertraglich festlegt, erfahren Kunden bei ihrem Anbieter.

Was ist ein Netz mit sehr hoher Kapazität im Mobilfunk?

Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) erstellt Leitlinien hinsichtlich der Kriterien, die ein Netz erfüllen muss, um als Netz mit sehr hoher Kapazität zu gelten. Die aktuellen Leitlinien stammen aus dem Oktober 2023.

Ein solches Netz mit sehr hoher Kapazität wäre im Mobilfunk bspw. dann gegeben, wenn eine Versorgung mit 5G in der fortschrittlichsten Ausprägung vorliegen würde.

Wann werden die Daten im Mobilfunk-Monitoring aktualisiert?

Die Bundesnetzagentur erhebt die Daten im Halbjahres-Turnus. Dementsprechend erfolgt die Aktualisierung derzeit zwei Mal pro Jahr. Dies umfasst sowohl die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte als auch die Informationen im Download-Portal des Gigabit-Grundbuchs.

Wie prüft die Bundesnetzagentur die Daten der Netzbetreiber?

Die Bundesnetzagentur validiert die Angaben der Netzbetreiber mithilfe der Daten der Smartphone-App Mobilfunk-Check. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft die Qualität der Berechnungsmodelle der Netzbetreiber zusätzlich durch bundesweit durchgeführte stichprobenhafte Messungen. Als Grundlage dafür dient das 2025 eingeführte Messverfahren der Bundesnetzagentur. Letzteres steht auch Dritten offen, um eine einheitliche Datenbasis zu schaffen.

Sind die Daten der Mobilfunknetzbetreiber miteinander vergleichbar?

Die Bundesnetzagentur macht den Mobilfunknetzbetreibern einheitliche Vorgaben zur Berechnung der Mobilfunknetzabdeckung. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Daten.

Wie kann ich eine unzureichende Mobilfunkversorgung melden?

Mit der Smartphone-App Mobilfunk-Check können Verbraucher die Netzverfügbarkeit ihres Anbieters erfassen und Funklöcher ermitteln. Die App-Daten werden an die Breitbandmessung übermittelt und in einer separaten Netzcheck-Karte zusammengeführt.

In meinem Ort gibt es keinen oder nur schlechten Mobilfunkempfang. Wer ist für die Planung und den Ausbau von Mobilfunknetzen verantwortlich?

Die Planung sowie der Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze und Antennenstandorte liegt in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber. Die Standortwahl ist das Ergebnis einer von den Betreibern verantworteten Funknetz- und Versorgungsplanung. Den Planungsstand können Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder dem Breitbandbüro des Bundeslandes erfragen. Einige Bundesländer haben zudem eigene Beratungs- und Schlichtungsstellen eingerichtet, die den Ausbau der Mobilfunknetze unterstützen.

Warum gibt es Abweichungen zwischen Netzcheck-Karte und der Mobilfunk-Monitoring-Karte?

Die Netzcheck-Karte bildet die von Nutzern ermittelte Netzverfügbarkeit ab. Dazu dienen die Daten aus der Smartphone-App Mobilfunkt-Check. Die Verbraucher erfassen sie mit dem eigenen Endgerät und Mobilfunkvertrag.

Die erfassten Daten hängen von den gebuchten Leistungen und verwendeten Geräten ab. Die Netzcheck-Karte zeigt daher nicht zwingend die vor Ort maximal verfügbare Netztechnologie des Netzbetreibers. In einzelnen Regionen sind bei der Mobilfunk-Check-App nur wenige Messdaten vorhanden. Die Dynamik beim Netzausbau sorgt ebenfalls für Abweichungen zwischen den Karten.

Welche Versorgungsauflagen haben die Mobilfunknetzbetreiber?

Die Mobilfunknetzbetreiber haben 2019 im Rahmen einer Auktion Mobilfunkfrequenzen ersteigert. Die Bundesnetzagentur hat den etablierten Netzbetreibern damit einhergehend Versorgungsauflagen auferlegt.

Die Mobilfunknetzbetreiber mussten bis Ende 2022 folgende Auflagen erfüllen:

  • Versorgung von 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s
  • Versorgung aller Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s
  • Versorgung der wichtigsten Bundesstraßen und fahrgaststarken Schienenwegen mit mindestens 100 Mbit/s
  • Inbetriebnahme von 1.000 Basisstationen für 5G-Anwendungen
  • Inbetriebnahme von 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“

Bis Ende 2024 sahen die Auflagen Folgendes vor:

  • Versorgung aller übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s
  • Versorgung von Landes- und Staatsstraßen, der Seehäfen, des Kernnetz der Wasserstraßen sowie aller übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s

Die Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege (Bundes-, Landes- und Staatsstraßen sowie Wasser- und Schienenwege) sind erfüllt, wenn mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber eine Versorgung im Sinne der Versorgungsauflage entlang des Verkehrswegs gewährleistet.

Der Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) hat als Neueinsteiger abweichende Auflagen erhalten. Sie sahen folgende Punkte vor:

  • bis Ende 2022: Inbetriebnahme von 1.000 Basisstationen für 5G Anwendungen
  • bis Ende 2025: Versorgung von 25 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s
  • bis Ende 2030: Versorgung von 50 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s

Am 24. März 2025 hat die Bundesnetzagentur die Entscheidung getroffen, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerung ist für die Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica mit Versorgungsauflagen und weiteren Verpflichtungen verbunden.

Die Entscheidung ist abrufbar unter: Bundesnetzagentur - Mobiles Breitband

Die Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.

Die Versorgungsauflagen sehen Folgendes vor:

  • eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
  • eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.

Anders als bei den Ende 2024 fälligen Versorgungsauflagen muss jeder Mobilfunknetzbetreiber eine durchgehende Versorgung entlang der Verkehrswege gewährleisten.

Was sind „weiße und graue Flecken“?

„Weiße Flecken" sind im Sinne des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung Gebiete, in denen „keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertragung durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht“ (nur 2G-Abdeckung).

„Graue Flecken“ hingegen sind Gebiete, die durch mindestens einen, aber nicht von allen Mobilfunknetzbetreibern mit mobilem Breitband (mindestens 4G) abgedeckt sind.

Welches Netz nutzt mein Mobilfunkanbieter?

Die Netze der vier Netzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 werden von einer Vielzahl von Mobilfunkanbietern genutzt. Welches Netz Ihr Anbieter verwendet, prüfen Sie in den Einstellungen ihres Endgerätes. Alternativ informieren Sie sich direkt bei Ihrem Anbieter.

Wo finde ich Auswertungen zu Verbindungsabbrüchen und zur Verkehrswegeversorgung?

Informationen zu lokalen Schwerpunkten von Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie finden Sie im Download-Bereich des Gigabit-Grundbuchs. Sie gehören zum Themenkomplex „Verbindungsabbrüche“. Enthalten ist ein Kartendokument zu Verbindungsabbrüchen je Netzbetreiber. In der Excel-Tabelle „Mobilfunkstatistik (bis Gemeinde)“ finden Sie den Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen.

Wodurch kommt es zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie?

Ein Verbindungsabbruch bei der Sprachtelefonie (auch Gesprächsabbruch genannt) ist per Definition ein unerwartet beendeter Anruf nach einem erfolgreichen Verbindungsaufbau. Es gibt viele mögliche Ursachen für einen Verbindungsabbruch. Typischerweise sind sie auf eine nicht vorhandene oder unzureichende Mobilfunkversorgung zurückzuführen. In Innenräumen oder Verkehrsmitteln beeinträchtigen Abschirmungseffekte den Empfang. Sogenannte „Handover-Fehler“ können ebenfalls zu einem Gesprächsabbruch führen. Dabei geht das Gespräch bei einem Übergang in den Empfangsbereich einer benachbarten Mobilfunkzelle verloren.

Was sind Gebiete mit Ausbaudefizit im Mobilfunk?

In Gebieten mit Ausbaudefizit ist aktuell keine Versorgung mit mobilem Breitband (4G, 5G oder ein Mobilfunknetz mit sehr hoher Kapazität) gegeben. Ein Ausbau der Mobilfunknetzinfrastruktur binnen der nächsten 12 Monate ist in diesen Gebieten nach aktuellem Stand nicht geplant. Sprachtelefonie via 2G kann in Gebieten mit Ausbaudefizit dennoch möglich sein.

Welche Daten erhebt die Bundesnetzagentur für die Darstellung von Gebieten mit Ausbaudefizit?

Die Karte weist Gebiete mit Ausbaudefizit aus. Um diese zu ermitteln, kombiniert die Bundesnetzagentur aktuelle Versorgungsdaten mit der erwarteten Netzabdeckung in zwölf Monaten. Die Datensätze berücksichtigen die Ausbaupläne der Mobilfunknetzbetreiber.

Flächen, für die die Auswertung keine erwartete Versorgung mit 4G oder 5G ergibt, werden als Gebiete mit Ausbaudefizit im Mobilfunkbereich ausgewiesen.

Wie unterscheiden sich weiße Flecken von Gebieten mit Ausbaudefizit?

Gebiete mit Ausbaudefizit berücksichtigen die Ausbauplanungen der Mobilfunknetzbetreiber. Der Zeitraum gilt für zwölf Monate ab Erhebungszeitpunkt. Die danach voraussichtlich noch verbleibenden Versorgungslücken (4G-/ 5G-Technologie) sind Gebiete mit Ausbaudefizit. Weiße Flecken beziehen sich hingegen auf die aktuelle Versorgung.

Wo kann ich den zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber sehen?

Die Bundesnetzagentur ist gesetzlich verpflichtet, besonders sensible Informationen zu schützen. Informationen über den künftigen Netzausbau sind deshalb nur einem bestimmten Kreis zugänglich.

Gebietskörperschaften können für allgemeine Planungs- und Förderzwecke einen Antrag auf Einsicht in die Informationen über den künftigen Mobilfunknetzausbau stellen.

Diese Informationen sind im Infrastrukturatlas (ISA) abgebildet. Über das ISA-Portal können Sie sich registrieren und einen Antrag zur Einsichtnahme stellen. Einzelheiten der Einsichtnahme, insbesondere zum Schutz der Informationen, werden in Einsichtnahmebedingungen geregelt.

Die Mobilfunknetzvorausschau stellt die Mobilfunkversorgung in 12 Monaten, ausgehend vom Erhebungszeitpunkt, dar. Die Darstellung zeigt die voraussichtliche Mobilfunknetzabdeckung mit den Mobilfunk-Standards 4G und 5G im Außenbereich. Sie erfolgt getrennt nach Betreibern und zeigt auch die geplanten Mobilfunkstandorte und Suchkreise.

Gibt es eine Liste der Mobilfunkstandorte in Deutschland sowie den dort verwendeten Frequenzen?

Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht aller genehmigten Sendemasten und Funkanlagen in Deutschland. Die genaue technische Konfiguration eines Standortes (Frequenzen, Sendeleistungen der einzelnen Sektoren, verwendete Antennentechnik) gilt als Betriebsgeheimnis der Netzbetreiber. Wenden Sie sich bei Rückfragen zu verwendeten Frequenzen bitte direkt an den jeweiligen Netzbetreiber.

Kann die Bundesnetzagentur den Ausbau eines Mobilfunkstandorts veranlassen?

Die Bundesnetzagentur hat keine direkte Möglichkeit, auf die konkrete Netzplanung oder die Genehmigungsverfahren Einfluss zu nehmen. Die Netzbetreiber entscheiden, wie Netze aufgebaut und Frequenzen genutzt werden. Die Bundesnetzagentur hat grundsätzlich keine Instrumente, um in einem konkreten Einzelfall Versorgungslücken zu schließen bzw. die Netzbetreiber dazu zu verpflichten.

Kann sich die lokale Mobilfunkversorgung auch verschlechtern?

Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt dynamisch. Neben dem Aufbau neuer Standorte kann es auch vorkommen, dass einzelne Standorte vorübergehend oder dauerhaft abgeschaltet werden müssen. Gründe dafür könnten beispielsweise Umrüstungen in Zuge von Wartungsarbeiten, auslaufende Verträge mit Besitzern der Liegenschaften oder eine Verlegung des Standorts sein. Es ist also möglich, dass sich die lokale Netzverfügbarkeit temporär oder dauerhaft verschlechtert.

Was kann ich tun, wenn der Mobilfunkanbieter seine Leistung nicht erbringt?

Erster Ansprechpartner bei unzureichender Mobilfunkleistung oder möglichen Störungen ist stets der Anbieter. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die Kundenbetreuung.

Möglicherweise haben Sie ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung oder eine Minderung. Alle Informationen dazu finden Sie im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur hier.

Mit der Smartphone-App „Nachweisverfahren Mobilfunk“ bietet die Bundesnetzagentur Verbrauchern seit April 2026 die Möglichkeit, eine Minderleistung gegenüber ihrem Mobilfunkanbieter nachzuweisen. Damit können Sie gegebenenfalls Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen.

Weitere Informationen und die Download-Links zur App finden Sie hier.

Hintergründe zur Regelung für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk lesen Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Mobilfunkversorgung in Deutschland?

Das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur bietet Bürgern umfangreiche Hilfestellungen bei Fragen und Problemen in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Post. Im Bereich Internet und Telefon finden Sie alle nötigen Informationen wie Vertragsfragen, Mobilfunkversorgung und mehr.

Wo finde ich Informationen zur Mobilfunkversorgung im Fahrzeug?

Sie finden diese Informationen ab Q4 2026 in der interaktiven Karte des Breitbandatlas. Klicken Sie hier auf den Reiter „Mobil“. Die Darstellung der Verkehrswege zeigt die berechnete Mobilfunkversorgung innerhalb eines Fahrzeugs. Dies gilt an Schienenwegen für Züge, an Straßen für Autos.

Eine Ausnahme davon sind Wasserwege. Hier zeigt die Karte weiterhin den Outdoor-Empfang.

Welcher Lizenz unterliegen die Inhalte im Gigabit-Grundbuch?

Sämtliche Informationen zu den gültigen Lizenzen entnehmen Sie dem Impressum. Bitte beachten Sie dabei auch die rechtlichen Hinweise, in denen die Nutzung der Downloaddateien konkretisiert wird. Als Quelle ist immer der Verweis ©Bundesnetzagentur anzugeben.

Weitere Fragen?

Weitere hilfreiche Informationen rund um Mobilfunk finden Sie im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur. Sollten Sie darüber hinaus Fragen an uns haben, können Sie das Kontaktformular nutzen.

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