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Analyseplattform

Die Analyseplattform ist ein zugangsgeschütztes Informations- und Analysetool für die öffentliche Verwaltung.
Sie bietet Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern von Bund und Ländern Zugang zu detaillierten Informationen aus den Bereichen Festnetz- und Mobilfunkversorgung, öffentlicher Förderung und Infrastrukturen. Die Plattform erhöht die Transparenz für die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Fähigkeit zur effizienten (öffentlichen) Ausbauplanung.
Die Analyseplattform stellt die Informationen bedarfsgerecht bereit und wahrt dabei die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Daten liefernden Telekommunikationsunternehmen.

Screenshot Analyseplattform

Q&A

Fragen und Antworten zur Analyseplattform

An wen richtet sich die Analyseplattform?

Die Analyseplattform ist zugangsgeschützt und richtet sich an öffentliche Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Beschäftigte von öffentlichen Institutionen aus den föderalen Ebenen Bund und Länder können Zugang zum System beantragen und erhalten nutzergruppenspezifische Informationen.

Wie unterscheidet sich die Analyseplattform vom Breitbandatlas?

Der Breitbandatlas ist das öffentlich zugängliche Informationsmedium zur Breitbandversorgung in Deutschland. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben ohne Einschränkungen Zugriff auf die Plattform.

Die Analyseplattform richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Ländern und stellt weitergehende Informationen bereit. Damit die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Telekommunikationsunternehmen gewahrt bleiben und die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geprüft werden kann, ist der Zugriff zugangsgeschützt.

Welche Informationen enthält die Analyseplattform?

Die Analyseplattform enthält neben allen Informationsbeständen des öffentlichen Breitbandatlas zusätzliche Informationen, die eine Zugangsberechtigung erfordern. Dazu gehören derzeit die Informationen zur Unterversorgung im Mobilfunk (Weiße Flecken und Graue Flecken) sowie zu Förderprojekten und Markterkundungsverfahren im Mobilfunk.

Woher stammen die Informationsbestände der Analyseplattform?

Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Lieferung von Informationen über den Breitbandausbau geschaffen. Die Versorgungsmeldungen müssen seitdem, anders als für die vorangegangenen Erhebungszeitpunkte, adressgenau erfolgen.

Die Informationsbestände zum Festnetz wurden damals gemäß einer Bitte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstmals durch die Bundesnetzagentur erhoben. Die Validierung, Verarbeitung und Bereitstellung der Informationsbestände erfolgte durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).

Seit Anfang 2023 nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) vollständig wahr. Die Informationsbestände werden von verpflichteten Telekommunikationsunternehmen geliefert.

Datenquelle Festnetzversorgung: über 330 Telekommunikationsunternehmen
Hinweis: Daten bis zum Jahr 2021 wurden von der atene KOM GmbH, bis zum Jahr 2022 von der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH erhoben

Datenquelle Mobilfunkversorgung: Mobilfunknetzbetreiber: Telekom, Vodafone, Telefonica
Datenquelle Mobilfunkförderung / Markterkundungsverfahren Mobilfunk: Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH

Datenquelle Graue-Flecken-Förderprogramm / Weiße-Flecken-Förderprogramm (Festnetz): atene KOM GmbH, PwC GmbH

Welche Geobasisdaten werden verwendet?

Die erhobenen Verfügbarkeitsinformationen werden unter Nutzung von Geobasisdaten aufbereitet. Als Geobasisdaten dienen amtliche Geodaten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) und Haushalts- und Adressdaten der Nexiga GmbH.

Wie erhalte ich Zugriff auf die Analyseplattform?

Die Bundesnetzagentur stellt den Zugangsberechtigten einen Registrierungslink zur Verfügung. Nach erfolgreicher Selbstregistrierung erfolgt eine Prüfung der Zugangsberechtigung durch die Zentrale Informationsstelle und die anschließende Freischaltung mit den zugehörigen Rechten.

Welche Informationen erhalte ich als Vertreterin oder Vertreter eines Landes?

Als Vertreterin oder Vertreter eines Landes bietet Ihnen die Analyseplattform weiterführende Informationsbestände, Ansichten und Funktionen im Vergleich zum öffentlich verfügbaren Breitbandatlas. Es stehen zusätzliche Karten und Auswertungen im Bereich Mobilfunk (Unterversorgung, Förderprojekte, Markterkundungsverfahren) sowie Statistiken zu Infrastrukturen bereit. Eine kompakte Übersicht zeigt auf einen Blick die wesentlichen Kennzahlen zur Versorgung und Förderung in Ihrer Region. Zudem haben Sie innerhalb Ihres Landes erweiterte Rechte für den Download von Daten im Excel- oder CSV-Format.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Zugang zur Analyseplattform habe?

Ihre Fragen zur Nutzung und Zugangsbereitstellung können Sie an die Zentrale Informationsstelle richten:
zis@bnetza.de

Welche Parameter werden bei der Darstellung der Mobilfunkversorgung angewendet?

Die Darstellung zur Mobilfunkversorgung beruht auf den Erhebungen der Bundesnetzagentur von den Mobilfunknetzbetreibern. Die Mobilfunknetzbetreiber übermitteln der Bundesnetzagentur für jede Rasterzelle (100 x 100 Meter) für die verschiedenen Technologien (2G, 4G, 5G), ob die Zelle versorgt ist. Für die unterschiedlichen Technologien hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel für die Empfangsleistung vorgegeben. Weiterhin wurde festgelegt, dass bei der Messung die Verbraucherperspektive (1,5 Meter über Grund) eingenommen werden soll. Darüber hinaus wurden weitere technische Parameter hinsichtlich der Qualität des Signals, insbesondere für die 4G- und 5G-Technologie, vorgegeben.

Bei den Werten handelt es sich um Prognose-Daten der Netzbetreiber für den Outdoor-Empfang.

Wie dürfen Daten und Karten der Analyseplattform verwendet werden?

Über die Druck- und Downloadfunktionen haben Sie die Möglichkeit, Karten und Daten mit den von Ihnen ausgewählten Informationen aus der Analyseplattform als PDF-Dokument oder als Excel- oder CSV-Datei zu erstellen. Der Download von Excel- und CSV-Dateien ist auf die Region beschränkt, für die entsprechende Nutzungsrechte bestehen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass alle auf diese Weise erstellten Kartenwerke/Drucke den Copyrightvermerk © BNetzA basemap.de/BKG Juli 2023 und das Logo der BNetzA voreingestellt beinhalten und diese bei der Verwendung nicht herausgeschnitten werden dürfen. Die Bundesnetzagentur ist Inhaberin der gesamten Rechte an den Inhalten der Analyseplattform. Die Rechte für die Hintergrundkarte liegen bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (basemap.de) bzw. dem BKG.

Erstellte PDF-Dateien dürfen nur in einem Format bis DIN A3 als Druck ausgegeben werden.

Die von Ihnen erstellten Kartenwerke dürfen nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen und der geltenden Gesetze verwertet werden.

Ist die Verwendung von Daten und Karten der Analyseplattform kostenlos?

Die Nutzung der Analyseplattform und die Nutzung der dort angebotenen Abfragemöglichkeiten (z. B. Druckfunktionen oder Datendownloadfunktionen) sind kostenfrei. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Zugangsberechtigung.

Weshalb ist die historische Vergleichbarkeit der veröffentlichten Daten teilweise eingeschränkt?

Im Zuge des Inkrafttretens des neuen TKG am 01.12.2021 sind die Telekommunikationsunternehmen zu einer Datenlieferung an den Breitbandatlas verpflichtet worden. Vorherige Datenbereitstellungen an die damaligen Betreiber des Breitbandatlas erfolgten auf freiwilliger Basis. Seit der Datenerhebung für Mitte 2022 wird die Versorgung adressgenau erfasst und umfasst zudem eine größere Zahl an Telekommunikationsunternehmen. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Datenlieferungen spezifiziert worden und weichen zum Teil von den davor gültigen Standards ab.

Werden im Glasfasersegment Rückgänge dargestellt, gehen diese nicht auf tatsächliche Verschlechterungen der Versorgungssituation zurück, sondern basieren auf Korrekturen vorhergegangener Datenlieferungen.

Insgesamt ist die Datenverarbeitung und -aufbereitung abhängig von den Zulieferungen der Datenlieferanten. Es kommt vor, dass die gelieferten Daten in Format, Umfang, Qualität und/oder Plausibilität nicht immer unseren Anforderungen entsprechen. Im Rahmen unserer iterativen Datenvalidierungsprozesse lassen sich viele Auffälligkeiten aufklären, eine umfassende Prüfung jeder adressgenauen Einzelmeldung ist jedoch nicht darstellbar. Zunehmende Erfahrung bei den Datenlieferanten und der Datenverarbeitung ermöglichen es uns die Datenqualität mit jeder Veröffentlichung weiter zu verbessern.

Warum werden in meiner Gebietskörperschaft mehr Förderprojekte ausgewiesen als mir bekannt?

Je nach Zoomstufe (Bund, Land, Landkreis, etc.) kann es vorkommen, dass in einer Gebietskörperschaft eine zu hohe Anzahl an öffentlichen Festnetz-Förderprojekten ausgewiesen wird. Bei Förderprojekten an Gebietskörperschaftsgrenzen kann es sein, dass Förderprojekte unscharf auf beide angrenzenden Gebietskörperschaften ausgewiesen werden. Dies resultiert aus spezifischen Implementierungsanforderungen der Daten in die Analyseplattform. Diese Anforderungen werden dahingehend angepasst, dass eine in allen Zoomstufen korrekte Darstellung der Förderprojekte erfolgt. Um sicherzugehen, ob ein Förderprojekt Ihrer Gebietskörperschaft zugeordnet wird, zoomen Sie in die Analyseplattform. Wählen Sie das spezifische Förderprojekt aus. In der Suchleiste wird angezeigt, in welchem Ort das Förderprojekt zugewiesen wird.

Wie aktuell sind die Breitbandversorgungsdaten?

Die aktuell verwendeten Versorgungsdaten zum Festnetzbereich wurden zum Stichtag 30.06.2023 erhoben. Die bereitgestellten Informationen zur Mobilfunkversorgung entsprechen überwiegend dem Datenstand zu Ende April 2023, nur die Angaben zu den Verkehrswegen beziehen sich auf Ende Oktober 2023. Aus technischen Gründen wird in der Kartenansicht des Breitbandatlas für den Mobilfunk allerdings nur der Datenstand „04.2023“ angegeben.

Warum werden teilweise Privathaushalte als versorgt ausgewiesen, obwohl dort lediglich ein Angebot für Geschäftskunden besteht?

Derzeit wird bei der Verarbeitung der Versorgungsmeldungen der Telekommunikationsunternehmen nicht zwischen Privat- und Geschäftskundenangeboten differenziert. Wird ein Adresspunkt als versorgt gemeldet, gelten alle dahinterliegenden Privathaushalte und Geschäftseinheiten als versorgt. Wir streben eine sachgerechte technische Lösung im Rahmen der anstehenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten an.

Welche Systemvoraussetzungen sind für die Darstellung der Analyseplattform erforderlich?

Falls die Analyseplattform auf Ihrem Computer fehlerhaft angezeigt wird, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Internet-Browsers. Womöglich verwenden Sie eine 32-Bit-Version. Wir empfehlen die Nutzung der aktuellen 64-Bit-Versionen der Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari.

Zudem stellt die Analyseplattform zum Teil umfangreiche Informationen und damit Datenmengen bereit. Geringe Bandbreitenverfügbarkeiten können dazu führen, dass Elemente des Portals längere Ladezeiten erfordern.

Kontakt

Analyseplattform
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: zis@bnetza.de