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Breitbandatlas

Der Breitbandatlas wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur betrieben und ist das zentrale Informationsmedium zur aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland für das Festnetz und den Mobilfunk. Der Breitbandatlas wird regelmäßig aktualisiert und steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.

Die interaktiven Karten zeigen, welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen. Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils und einer Adresse navigiert werden. Die Breitbandverfügbarkeit wird in Prozent der zu versorgenden Haushalte durch die Färbung der Rasterzellen dargestellt. Unbesiedelte Gebiete ohne Haushalte werden nur in der Mobilfunkansicht in der Fläche dargestellt. In Ergänzung zur Karte sehen Nutzerinnen und Nutzer im Infobereich auf der linken Seite eine Zusammenfassung der Einstellungen und Filter sowie eine Diagrammdarstellung der prozentualen Breitbandverfügbarkeit.

Breitbandatlas

Für eine optimale Anwendung nutzen Sie die Karte im Vollbildmodus.

Kartenansicht

Daten

Daten des Breitbandatlas zum Download.

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Dokumente des Breitbandatlas (Festnetz)

FAQ, Datenlieferungsbestimmungen, Mustervertrag, Webupload Kurzeinführung

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Bedienungshilfen

Eine genaue Anleitung zur Bedienung des Breitbandatlas finden Sie hier.

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Webupload Portal

Link zum Webupload Portal für die Datenerhebung

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Q&A

Häufige Fragen und Antworten

Woher stammen die Informationsbestände des Breitbandatlas?

Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Lieferung von Informationen über den Breitbandausbau geschaffen. Die Versorgungsmeldungen müssen seitdem, anders als für die vorangegangenen Erhebungszeitpunkte, adressgenau erfolgen; erstmalig wurde eine entsprechende Darstellung im Dezember 2022 veröffentlicht (Datenstand: Mitte 2022).

Die Informationsbestände zum Festnetz wurden damals gemäß einer Bitte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstmals durch die Bundesnetzagentur erhoben. Die Validierung, Verarbeitung und Bereitstellung der Informationsbestände erfolgte durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).
Seit Anfang 2023 nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) vollständig wahr. Die Informationsbestände werden von verpflichteten Telekommunikationsunternehmen geliefert. Dem Breitbandatlas liegen Festnetz-Datenlieferungen von über 330 Telekommunikationsunternehmen zugrunde. Zusätzlich werden die von den Mobilfunknetzbetreibern erhobenen Versorgungsdaten über die Mobilfunk-Netzabdeckung abgebildet.

Dabei erfolgt die Darstellung der Breitbandverfügbarkeit auf Basis der Versorgung in Rasterzellen mit einer Größe von 100x100 Metern.

Die Verfügbarkeitsdaten können getrennt nach Festnetz und Mobilfunk mit den jeweiligen unterschiedlichen Übertragungstechnologien betrachtet werden.

Die Daten zur öffentlichen Förderung im Festnetz werden von den beiden Projektträgern der Festnetzförderung atene KOM GmbH und PwC GmbH bereitgestellt.

Technologien der Festnetz- und Mobilfunkversorgung

Festnetz
AbkürzungErläuterung
FTTB/H*Verfügbarkeit von FTTB und/oder FTTH
FTTB*Fiber to the Building: Die Glasfaserleitungen reichen bis in das Gebäude. Das Netz im Haus wird jedoch noch über andere Medien wie z. B. Kupferdoppelader (insb. VDSL, G.fast), Koaxialkabel (DOCSIS), strukturierte Ethernetverkabelung oder auch Funk- / Drahtlostechnologien bereitgestellt.
FTTH*Fiber to the Home: Die Glasfaserleitungen reichen bis in die Wohnungen bzw. bis in die Betriebsräume, also nicht nur bis zum Haus- sondern bis zum Teilnehmeranschluss.
FTTCFiber to the Curb: Das Glasfasernetz reicht bis zum Kabelverzweiger am Straßenrand. Für die letzten Meter der Teilnehmeranbindung wird in der Regel eine Kupferdoppelader-Leitung genutzt.
HFCIn Hybrid-Fiber-Coax-Netzen sind sowohl Glasfaser- als auch Koaxialkabel verbaut. Sie entstanden aus den Kabelfernsehnetzen.
Sonstige BreitbandtechnologieHierunter fallen alle anderen nicht ausdrücklich ausgeführten Technologien wie etwa Richtfunk oder ADSL.

*Bei der aktuellen Datenerhebung wurde nicht zwischen angeschlossenen (Homes Connected) und nur für eine Versorgung vorbereiteten Adresspunkten (Homes Passed) unterschieden. Zu Abgrenzungsproblemen zwischen FTTH und FTTB s. u. die Antwort auf die Frage „Warum werden regional teilweise erhebliche Technologieverschiebungen im FTTB/H-Bereich dargestellt?“ sowie Nr. 33 ff. der FAQ

Mobilfunk
Voice (2G)
4G
5G
DSS 5G

Der bisherige Ausbau von 5G-Netzen ist maßgeblich noch auf die 4G-Infrastruktur angewiesen. Man spricht dabei auch von 5G Non-Standalone (NSA). Bei 5G NSA-Netzen kann zusätzlich das Dynamic Spectrum Sharing (DSS) eingesetzt werden. DSS ermöglicht die parallele Nutzung von LTE (Long Term Evolution oder 4G) und 5G im gleichen Frequenzband. Besonders hohe Bandbreiten im Gigabitbereich für den Datentransfer können mit 5G Standalone (SA) erreicht werden. Dies setzt ein 5G-Kernnetz voraus, welches sich aktuell im Aufbau befindet. Der Breitbandatlas zeigt, wo 5G (NSA und SA) schon exklusiv für Endnutzende verfügbar ist und wo 5G sich noch die Kapazität mit LTE (4G) per DSS teilt.

Die Mobilfunkverfügbarkeit ist für Flächen, Privathaushalte, Verkehrswege und Gewerbegebiete differenziert ausweisbar.
Hinweise zu Verkehrswegen:

Die technologiespezifische Mobilfunknetzabdeckung der Verkehrswege kann pro Mobilfunknetzbetreiber für Schienen-, Wasserwege, Autobahnen, Bundesstraßen sowie das nachgeordnete Straßennetz ausgewählt werden.

Als Schienenwege werden alle schienengebundenen Verkehrswege bezeichnet, die im Nah- und Fernverkehr der Beförderung von Personen sowie dem Transport von Gütern oder der schnellen Personenbeförderung in Ballungsräumen dienen. Ausgenommen sind die ausschließlich dem Nahverkehr dienlichen Schienenwege wie Strecken der Straßen- und U Bahnen sowie Sonderformen (u. a. Magnetschwebe- und Museumsbahnen) des schienengebundenen Verkehrs.

Das nachgeordnete Straßennetz umfasst alle Landes-, bzw. Staats- und Kreisstraßen. Gemeindestraßen sind in den Auswertungen nicht enthalten.

Wasserwege umfassen sämtliche Bundeswasserstraßen gemäß der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. In den Dateninformationen ist das gesamte Verkehrsnetz inklusive der Verbindungen an Netzknoten berücksichtigt.

Welche Geobasisdaten werden verwendet?

Die erhobenen Verfügbarkeitsinformationen auf Adressebene (Festnetz) bzw. Rasterebene (Mobilfunk) werden unter Nutzung von Geobasisdaten aufbereitet. Als Geobasisdaten dienen amtliche Geodaten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) und Haushalts- und Adressdaten der Nexiga GmbH.

Wie bediene ich die Kartenansicht des Breitbandatlas?

Hier finden Sie eine Hilfestellung zu den zentralen Bedienelementen.

Welche Parameter werden bei der Darstellung der Mobilfunkversorgung angewendet?

Die Darstellung zur Mobilfunkversorgung beruht auf den Erhebungen der Bundesnetzagentur von den Mobilfunknetzbetreibern. Die Mobilfunknetzbetreiber übermitteln der Bundesnetzagentur für jede Rasterzelle (100 x 100 Meter) für die verschiedenen Technologien (2G, 4G, 5G), ob die Zelle versorgt ist. Für die unterschiedlichen Technologien hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel für die Empfangsleistung vorgegeben. Weiterhin wurde festgelegt, dass bei der Messung die Verbraucherperspektive (1,5 m über Grund) eingenommen wird. Darüber hinaus wurden weitere technische Parameter hinsichtlich der Qualität des Signals, insbesondere für die 4G- und 5G-Technologie, vorgegeben. Bei den Werten handelt es sich um Prognose-Daten der Netzbetreiber für den Outdoor-Empfang.

Wie kann ich mich als Breitbandanbieter beteiligen?

Seit Inkrafttreten des neuen TKG am 01.12.2021 können Telekommunikationsunternehmen zu einer Datenlieferung verpflichtet werden. Sollten Sie noch nicht von der ZIS kontaktiert worden sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: zis@bnetza.de

Wie dürfen Daten und Karten des Breitbandatlas verwendet werden?

Die Informationen aus dem Breitbandatlas dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke kostenlos genutzt werden.

Bei der Verwendung der Informationen aus dem Breitbandatlas, einschließlich der statistischen Auswertung der Breitbandverfügbarkeit in Deutschland, ist die Herkunft dieser Informationen kenntlich zu machen. Daher ist bei allen Verwendungen die Quelle „Breitbandatlas | Gigabit-Grundbuch (https://gigabitgrundbuch.bund.de)“ anzugeben.
Etwaige inhaltliche Änderungen an den Informationen müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden, aus dem hervorgeht, was verändert wurde. Eigene Interpretationen und Auswertungen sind als solche zu kennzeichnen.

Über die Druckfunktion haben Sie die Möglichkeit, Karten mit den von Ihnen ausgewählten Verfügbarkeitsklassen und Technologien aus dem Breitbandatlas als PDF-Dokument zu erstellen.

Wir weisen darauf hin, dass alle auf diese Weise erstellten Kartenwerke/Drucke den Copyrightvermerk © BNetzA, basemap/BKG Juli 2023 und das Logo der BNetzA voreingestellt beinhalten und diese bei der Verwendung nicht herausgeschnitten oder überdeckt werden dürfen. Die Bundesnetzagentur ist Inhaberin der gesamten Rechte an den Inhalten des Breitbandatlas. Die Rechte für die Hintergrundkarte liegen bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (basemap.de) bzw. dem BKG.

Die von Ihnen erstellten Kartenwerke dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze vervielfältigt, veröffentlicht oder auf sonstigem Wege verwertet werden.
Erstellte PDF-Dateien dürfen nur in einem Format bis DIN A3 als Druck ausgegeben werden.

Warum werden regional größere Verschiebungen von FTTB zu FTTH dargestellt?

Die dargestellten Verschiebungen seit dem letzten Release können auf tatsächlichen Netzupgrades basieren.
Im Austausch mit einem Unternehmen, das entsprechende größere Verschiebungen im Glasfaserbereich gemeldet hatte, stellte sich heraus, dass die Zuordnung von Adresspunkten zu FTTH statt FTTB zum Teil fälschlicherweise erfolgte. Derzeit kann es teilweise dazu kommen, dass die Abgrenzung von FTTH und FTTB nicht vollständig zutreffend abgebildet wird. Eine Korrektur soll im Rahmen der laufenden Erhebung zum Stichtag 30.06.2023 erfolgen. Um solchen Problemen künftig vorzubeugen, haben wir die Erläuterungen zu den Datenlieferungsbestimmungen in unseren FAQ ergänzt.

Warum werden in meiner Gebietskörperschaft mehr Förderprojekte ausgewiesen als mir bekannt?

Je nach Zoomstufe (Bund, Land, Landkreis etc.) kann es vorkommen, dass in einer Gebietskörperschaft eine zu hohe Anzahl an öffentlichen Festnetz-Förderprojekten ausgewiesen wird. Bei Förderprojekten an Gebietskörperschaftsgrenzen kann es sein, dass Förderprojekte unscharf auf beide angrenzenden Gebietskörperschaften ausgewiesen werden. Dies resultiert aus spezifischen Implementierungsanforderungen der Daten in den Breitbandatlas. Diese Anforderungen werden dahingehend angepasst, dass eine in allen Zoomstufen korrekte Darstellung der Förderprojekte erfolgt. Um sicherzugehen, ob ein Förderprojekt Ihrer Gebietskörperschaft zugeordnet wird, zoomen Sie in den Breitbandatlas. Wählen Sie das spezifische Förderprojekt aus. In der Suchleiste wird angezeigt, welchem Ort das Förderprojekt zugewiesen wird.

Wie aktuell sind die Breitbandversorgungsdaten?

Die aktuell im Breitbandatlas veröffentlichen Versorgungsdaten zum Festnetzbereich wurden zum Stichtag 31.12.2022 erhoben. Die bereitgestellten Informationen zur Mobilfunkversorgung entsprechen dem Datenstand zu Ende Oktober 2022.

Weshalb ist die historische Vergleichbarkeit der veröffentlichten Daten teilweise eingeschränkt?

Im Zuge des Inkrafttretens des neuen TKG am 01.12.2021 sind die Telekommunikationsunternehmen zu einer Datenlieferung an den Breitbandatlas verpflichtet worden. Vorherige Datenbereitstellungen an die damaligen Betreiber des Breitbandatlas erfolgten auf freiwilliger Basis. Seit der Datenerhebung für Mitte 2022 wird die Versorgung adressgenau erfasst und umfasst zudem eine größere Zahl an Telekommunikationsunternehmen. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Datenlieferungen spezifiziert worden und weichen zum Teil von den davor gültigen Standards ab.

Warum werden für die zweite Jahreshälfte 2022 teilweise regional begrenzte Rückgänge im Bereich der gigabitfähigen Anschlüsse dargestellt?

Die dargestellten Rückgänge gehen nicht auf tatsächliche Verschlechterungen der Versorgungssituation zurück, sondern basieren auf Korrekturen vorhergegangener Datenlieferungen.

Die verpflichtende Lieferung von adressgenauen Versorgungsinformationen ist nach der letzten TKG-Novelle im Dezember 2021 erst zum zweiten Mal die Grundlage für den Breitbandatlas. Die geänderte Erhebungsmethodik hat sowohl auf Seite der datenliefernden Unternehmen als auch bei der Bundesnetzagentur zu neuen Herausforderungen geführt. Insgesamt ist die Datenverarbeitung und -aufbereitung abhängig von den Zulieferungen der Datenlieferanten. Es kommt vor, dass die gelieferten Daten in Format, Umfang, Qualität und/oder Plausibilität nicht immer unseren Vorgaben bzw. Anforderungen entsprechen. Im Rahmen unserer iterativen Datenvalidierungsprozesse lassen sich viele Auffälligkeiten aufklären, eine umfassende Prüfung jeder adressgenauen Einzelmeldung ist jedoch nicht darstellbar. Zunehmende Erfahrung bei den Datenlieferanten und der Datenverarbeitung ermöglichen es uns die Datenqualität mit jeder Veröffentlichung weiter zu verbessern.

Welche Systemvoraussetzungen sind für die Darstellung des Breitbandatlas erforderlich?

Falls der Breitbandatlas auf Ihrem Computer fehlerhaft angezeigt wird, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Internet-Browsers. Womöglich verwenden Sie eine 32-Bit-Version. Wir empfehlen die Nutzung der aktuellen 64-Bit-Versionen der Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari.