Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Lieferung von Informationen über den Breitbandausbau geschaffen. Die Versorgungsmeldungen müssen seitdem, anders als für die vorangegangenen Erhebungszeitpunkte, adressgenau erfolgen; erstmalig wurde eine entsprechende Darstellung im Dezember 2022 veröffentlicht (Datenstand: Mitte 2022).
Die Informationsbestände zum Festnetz wurden damals gemäß einer Bitte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erstmals durch die Bundesnetzagentur erhoben. Die Validierung, Verarbeitung und Bereitstellung der Informationsbestände erfolgte durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).
Seit Anfang 2023 nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) vollständig wahr. Die Informationsbestände werden von verpflichteten Telekommunikationsunternehmen geliefert. Zusätzlich werden die von den Mobilfunknetzbetreibern erhobenen Versorgungsdaten über die Mobilfunk-Netzabdeckung abgebildet. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie dem Methodenbericht zum Breitbandatlas (pdf / 3 MB)
Dabei erfolgt die Darstellung der Breitbandverfügbarkeit auf Basis der Versorgung in Rasterzellen mit einer Größe von 100 x 100 Metern.
Die Verfügbarkeitsdaten können getrennt nach Festnetz und Mobilfunk mit den jeweiligen unterschiedlichen Übertragungstechnologien betrachtet werden.
Die Daten zur öffentlichen Förderung im Festnetz werden von den beiden Projektträgern der Festnetzförderung aconium GmbH und PwC GmbH bereitgestellt.
Technologien der Festnetz- und Mobilfunkversorgung
FestnetzAbkürzung | Erläuterung |
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FTTH* | Fiber to the Home: Die Glasfaserleitungen reichen bis in die Wohnungen bzw. bis in die Betriebsräume, also nicht nur bis zum Haus- sondern bis zum Teilnehmeranschluss. |
FTTB* | Fiber to the Building: Die Glasfaserleitungen reichen bis in das Gebäude. Das Netz im Haus wird jedoch noch über andere Medien wie z. B. Kupferdoppelader (insb. VDSL, G.fast), Koaxialkabel (DOCSIS), strukturierte Ethernetverkabelung oder auch Funk- / Drahtlostechnologien bereitgestellt. |
FTTB/H* | Verfügbarkeit von FTTB und/oder FTTH |
FTTC | Fiber to the Curb: Das Glasfasernetz reicht bis zum Kabelverzweiger am Straßenrand. Für die letzten Meter der Teilnehmeranbindung wird in der Regel eine Kupferdoppelader-Leitung genutzt. |
HFC | In Hybrid-Fiber-Coax-Netzen sind sowohl Glasfaser- als auch Koaxialkabel verbaut. Sie entstanden aus den Kabelfernsehnetzen. |
Sonstige Breitbandtechnologie | Hierunter fallen alle anderen nicht ausdrücklich ausgeführten Technologien wie etwa Richtfunk oder ADSL. |
*Bei der aktuellen Datenerhebung wurde nicht zwischen angeschlossenen (Homes Connected) und nur für eine Versorgung vorbereiteten Adresspunkten (Homes Passed) unterschieden. Zu Abgrenzungsproblemen zwischen FTTH und FTTB s. Nr. 33 ff. der FAQ
MobilfunkVoice (2G) |
4G |
5G |
DSS 5G |
Der bisherige Ausbau von 5G-Netzen ist maßgeblich noch auf die 4G-Infrastruktur angewiesen. Man spricht dabei auch von 5G Non-Standalone (NSA). Bei 5G NSA-Netzen kann zusätzlich das Dynamic Spectrum Sharing (DSS) eingesetzt werden. DSS ermöglicht die parallele Nutzung von LTE (Long Term Evolution oder 4G) und 5G im gleichen Frequenzband. Besonders hohe Bandbreiten im Gigabitbereich für den Datentransfer können mit 5G Standalone (SA) erreicht werden. Dies setzt ein 5G-Kernnetz voraus, welches sich aktuell im Aufbau befindet. Der Breitbandatlas zeigt, wo 5G (NSA und SA) schon exklusiv für Endnutzende verfügbar ist und wo 5G sich noch die Kapazität mit LTE (4G) per DSS teilt.
Die Mobilfunkverfügbarkeit ist für Flächen, Privathaushalte, Verkehrswege und Gewerbegebiete differenziert ausweisbar.
Hinweise zu Verkehrswegen:
Die technologiespezifische Mobilfunknetzabdeckung der Verkehrswege kann pro Mobilfunknetzbetreiber für Schienen-, Wasserwege, Autobahnen, Bundesstraßen sowie das nachgeordnete Straßennetz ausgewählt werden.
Als Schienenwege werden alle schienengebundenen Verkehrswege bezeichnet, die im Nah- und Fernverkehr der Beförderung von Personen sowie dem Transport von Gütern oder der schnellen Personenbeförderung in Ballungsräumen dienen. Ausgenommen sind die ausschließlich dem Nahverkehr dienlichen Schienenwege wie Strecken der Straßen- und U Bahnen sowie Sonderformen (u. a. Magnetschwebe- und Museumsbahnen) des schienengebundenen Verkehrs.
Das nachgeordnete Straßennetz umfasst alle Landes-, bzw. Staats- und Kreisstraßen. Gemeindestraßen sind in den Auswertungen nicht enthalten.
Wasserwege umfassen sämtliche Bundeswasserstraßen gemäß der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. In den Dateninformationen ist das gesamte Verkehrsnetz inklusive der Verbindungen an Netzknoten berücksichtigt.