Neu­ver­pflich­tungs­ak­ti­on

Die Vorbereitungen zu den erforderlichen Neuverpflichtungen sind nun abgeschlossen, sodass die Bundesnetzagentur sich jetzt mit allen bisherigen Datenlieferanten bezüglich einer Neuverpflichtung in Verbindung gesetzt hat.

Dies ist notwendig, da am 01.12.2021 das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten ist. Durch die TKG-Novelle haben sich für die Datenlieferanten Änderungen ergeben. Konkret werden künftig weitere Einrichtungen und zusätzliche Informationen erfasst. Die Einsichtnahme- und Datenlieferungsbedingungen mussten somit neu gefasst werden. Die bisherigen Verträge bzw. Verpflichtungsbescheide entsprechen somit nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen. Aus diesem Grund müssen neue Verpflichtungsgrundlagen erlassen werden. Nach wie vor kann der Erlass einer einseitigen Verpflichtung durch einen gemeinsamen Vertragsschluss ersetzt werden.

FAQ

Informationen zur Neuverpflichtungsaktion

Welche Neuerungen gibt es?

  • Der Umfang der benötigten Daten und Informationen wird erweitert. Es kommen die sog. sonstigen physischen Infrastrukturen, die zur Errichtung oder Anbindung von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite geeignet sind hinzu. Zudem werden nun auch Angaben zur Verlegetiefe / Höhe sowie zur Stromversorgung (überwiegend bei mastartigen Infrastrukturen) erfasst.
  • Die Unterscheidung zwischen ISA-Planung und ISA-Mitnutzung wird entfallen. Die Infrastrukturdaten werden künftig in einem Maßstab von bis zu 1:1.000 und unvergröbert dargestellt.
  • Es wird der sog. ISA+ eingeführt, welcher Einsichtnahmeberechtigten gem. Ziffer 3.7 der Einsichtnahmebedingungen einen Zugriff auf die hierfür zur Verfügung gestellten Daten ermöglicht. Die Teilnahme am ISA+ ist freiwillig.
  • Bereits seit dem Frühjahr 2022 können Anträge zur Einsicht in den ISA nur noch nach erfolgter Registrierung über ein Portal unter https://isa.bundesnetzagentur.de gestellt werden.

Was ist der nächste Schritt?

Zunächst muss eine neue Verpflichtungsgrundlage geschaffen werden. Hierbei wird seitens der Bundesnetzagentur der Vertragsschluss bevorzugt, da dieser unbürokratischer und schneller erfolgen kann, als ein inhaltsgleicher einseitiger Verpflichtungsbescheid.

Erst nach einer neuen Verpflichtungsgrundlage wird auch eine neue Datenlieferung benötigt.

Wann und wie erfolgt die Datenlieferung?

Die Datenlieferung muss innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsschluss bzw. Erlass des Verpflichtungsbescheides an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

Die Datenlieferung erfolgt über ein Online-Formular. Die entsprechenden Informationen und Verlinkungen dazu werden Ihnen nach Eingang des Vertrags bei der Bundesnetzagentur bzw. nach dem Versand des Verpflichtungsbescheides übermittelt.

Wie können Daten für ISA+ geliefert werden?

Bei der Datenübermittlung über das dafür vorgesehene Online-Formular wird es die Möglichkeit geben, einer Nutzung der übermittelten Daten für den ISA+ über eine optionale Schaltfläche zuzustimmen.

Eine Zustimmung zur Nutzung der Daten für den ISA+ kann jederzeit formlos per E-Mail beendet werden.

Woher erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie insbesondere im Leitfaden mit den wesentlichen Informationen zur Neuverpflichtung (pdf / 462 KB)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kontakt

Infrastrukturatlas - Zentrale Informationsstelle
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: 0 800 / 8 111 777
Fax: 0 800 / 8 111 999

E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de

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