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Ein­sicht­nah­me in den In­fra­struk­tur­at­las

Der Infrastrukturatlas (ISA) der Zentralen Informationsstelle des Bundes steht für einsichtnahmeberechtigte Nutzer zur Verfügung. Für die Nutzung des ISA muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur über das ISA-Portal gestellt werden. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird durch die Bundesnetzagentur gemäß der geltenden Einsichtnahmebedingungen erteilt.

Sie möchten Einsicht in den ISA bekommen?

Dann registrieren Sie sich jetzt im ISA-Portal und stellen Ihren Antrag auf Einsichtnahme. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde steht Ihnen der ISA als WebGIS und WMS zur Verfügung.
Zukünftig werden Sie zudem die Möglichkeit haben für ISA+ freigegebene Geoinformationen herunterzuladen.
Beim ISA-Portal handelt es sich um eine Nutzer-Plattform, auf der Sie Anträge online stellen und verwalten sowie den Infrastrukturatlas gemäß Ihren bewilligten Anträgen nutzen können.

Direkt zum ISA-Portal oder erst einmal den Probezugang nutzen?

FAQ

Informationen zur Antragstellung

Wer kann den Infrastrukturatlas nutzen?

a) Gebietskörperschaften, hierzu zählen Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden, ebenso wie Kommunalanstalten, Zweckverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Verwaltungsgemeinschaften;

b) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze insbesondere öffentlicher Telekommunikationsnetze;

c) Auftragnehmer, soweit sie im Auftrag von anderen Einsichtnahmeberechtigten die Breitbandausbauplanung unterstützen (beispielsweise Breitbandkompetenzzentren oder Planungsbüros), wobei dies auch einzelne natürliche Personen sein können (einzelkaufmännische oder freiberufliche Tätigkeit);

d) sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte, soweit mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen geschaffen werden sollen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.

Wie erhalte ich Einsicht?

  1. Sie gehören zu einer Gruppe der Einsichtnahmeberechtigten?
  2. Sie registrieren sich einmalig im ISA-Portal und erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten per Briefpost.
  3. Sie melden sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im ISA-Portal an und können nun bequem ihren Antrag auf Einsicht unter Angabe ihres Ausbauvorhabens stellen.
  4. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie einen digitalen Bescheid über die Bewilligung Ihres Antrags im ISA-Portal. Sofern der Antrag bewilligt wird, haben Sie ab dem nächsten Werktag für die genannte Dauer Einsicht in den ISA.

Durch die einmalige Registrierung im ISA-Portal können Sie jederzeit neue Anträge stellen und Ihre Daten verwalten.

Bei der Registrierung muss ein Organisationstyp ausgewählt werden. Was soll ich auswählen?

Es stehen acht verschiedene Organisationstypen zur Auswahl. Wählen Sie bitte denjenigen Organisationstyp aus, der die Ebene darstellt, auf der Ihre Gebietskörperschaft tätig ist oder der das Unternehmen, für das Sie tätig sind, am besten beschreibt.

Ebene/Art des UnternehmensOrganisationstyp
Bund, sämtliche Ministerien und Behörden auf Bundesebene.Bund

Bundesland, Freistaat, Stadtstaaten, alle Ministerien und Behörden, die auf Bundeslandebene agieren.

Breitbandkompetenzzentren der Bundesländer, wenn diese nicht explizit durch einen Dritten (Auftragnehmer s.u.) betrieben werden.

Land

Landkreis, Kreise.

Regionalentwicklungsgesellschaften, Zweckverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften o. ä., die für einen oder mehrere (Land-)Kreise tätig sind.

Ämter und Behörden, die für einen oder mehrere Landkreise tätig sind.

Landkreis
Gemeinden, Städte, Ämter, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie WFG, Verbände. Zusammenschlüsse, die auf kommunaler Ebene arbeiten.Kommune
Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, dabei muss das Unternehmen nach § 5 TKG bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein, unter den Begriff der TK-Netzbetreiber fallen explizit nicht reine TK-Diensteanbieter. Diese müssen sich unter Sonstige einordnen.TK-Netzbetreiber
Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes (Energie, Gas, Fernwärme, Wasser, Verkehr).Versorgungsnetzbetreiber

Alle Unternehmen oder Institutionen (z. B. Planungsbüros, Ingenieurbüros, Betreiber von Breitbandkompetenzzentren), die im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder eines Telekommunikations- oder Versorgungsnetzbetreibers im Rahmen eines Ausbauprojektes an einem öffentlichen Versorgungsnetz tätig sind.
Für den Auftragnehmer von Gebietskörperschaften können dies auch allgemeine Planungs- und Förderzwecke sein.

Sobald Breitbandkompetenzzentren durch einen Dritten (ein Unternehmen) betrieben werden, müssen sich die Betreiber als Auftragnehmer registrieren.

Auftragnehmer
Alle Unternehmen oder Institutionen, die nicht unter die anderen Kategorien fallen und an einem Projekt zum Ausbau von TK-geeigneter Infrastruktur beteiligt sind.Sonstige

Welche Gebiete können im ISA eingesehen werden?

In den Anträgen zur Einsichtnahme teilen Sie uns mit, für welche Gebiete Sie Einsicht benötigen. Sobald ein Antrag von uns bewilligt wurde, erhalten Sie Zugriff auf die Informationen in den Gebieten. Es kann vorkommen, dass von uns nur ein Teil der beantragten Gebiete für Sie freigegeben werden kann. Beachten Sie dazu den Inhalt des Bescheids zur Nutzung des Infrastrukturatlas, den wir Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags per E-Mail zusenden.

Kontakt

Infrastrukturatlas - Zentrale Informationsstelle
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: 0 800 / 8 111 777
Fax: 0 800 / 8 111 999

E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de