Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas
Der Infrastrukturatlas (ISA) der Zentralen Informationsstelle des Bundes steht für einsichtnahmeberechtigte Nutzer zur Verfügung. Für die Nutzung des ISA muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur über das neue ISA-Portal gestellt werden. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird durch die Bundesnetzagentur gemäß der geltenden Einsichtnahmebedingungen erteilt.
Sie möchten Einsicht in den ISA bekommen?
Dann registrieren Sie sich jetzt im neuen ISA-Portal und stellen Ihren Antrag auf Einsichtnahme. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde steht Ihnen der ISA zur Verfügung.
Beim ISA-Portal handelt es sich um eine moderne Nutzer-Plattform, auf der Sie neue Anträge online und unbürokratisch stellen, Ihre Daten verwalten und den Infrastrukturatlas gemäß Ihren bewilligten Anträgen nutzen können.
Direkt zum ISA-Portal oder erst einmal den Probezugang nutzen?
Dann registrieren Sie sich jetzt im neuen ISA-Portal und stellen Ihren Antrag auf Einsichtnahme. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde steht Ihnen der ISA zur Verfügung.
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FAQ
Informationen zur Antragstellung
Wer kann den Infrastrukturatlas nutzen?
Wie erhalte ich Einsicht?
Bei der Registrierung muss ein Organisationstyp ausgewählt werden. Was soll ich auswählen?
Welche Gebiete können im ISA eingesehen werden?
Kontakt
Infrastrukturatlas - Zentrale Informationsstelle
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: 0 800 / 8 111 777
Fax: 0 800 / 8 111 999
E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de