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Mel­dung von In­for­ma­tio­nen über Bau­ar­bei­ten

Seit 2018 werden im Infrastrukturatlas (ISA) auch Informationen über Bauarbeiten dargestellt. Ziel ist es, die Koordinierung von Bauaktivitäten und die Mitverlegung von passiven Infrastrukturen sowie Glasfaserkabeln zu ermöglichen.

Durch die Mitverlegung im Zuge von geplanten Bauaktivitäten soll der Breitbandausbau zügig vorangetrieben und hohe Tiefbaukosten gesenkt werden. Hinzu kommt, dass bei Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie in Neubaugebieten passive Infrastrukturen mit Glasfaserkabeln mitverlegt werden müssen.

Die allgemeine Regelung zur Meldung von Informationen über Bauarbeiten bleibt auch im neuen Telekommunikationsgesetz erhalten.

Sie möchten Informationen zu laufenden oder geplanten Bauarbeiten an Versorgungsnetzen im Infrastrukturatlas aufnehmen lassen?
Dann nutzen Sie dazu ISA-Portal.

Nach einer einmaligen Registrierung, können Sie Ihre Informationen über Bauarbeiten jederzeit übermitteln oder ändern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: bauarbeiten@bnetza.de

FAQ

Allgemeine Informationen zu Informationen über Bauarbeiten

Um welche Bauarbeiten geht es?

In den Infrastrukturatlas werden Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen aufgenommen, dies betrifft Maßnahmen

an Netzen aus den Sparten:

  • Telekommunikation
  • Gas
  • Elektrizität
  • Fernwärme
  • Abwasser

sowie an Verkehrswegen:

  • Schienenwege
  • Straßen
  • Wasserstraßen
  • Brücken
  • Häfen
  • Flugplätze

Betroffen sind Bauarbeiten, für die bereits eine Genehmigung erteilt wurde oder ein Genehmigungsverfahren anhängig ist und deren anfänglich geplante Dauer länger als acht Wochen ist.

Welche Informationen sind zu übermitteln?

Die zu liefernden Daten müssen georeferenziert und vektorisiert sein. Zudem sind folgende Informationen für die jeweilige Bauarbeit anzugeben:

  • Eindeutige Kennung,
  • Art der Bauarbeiten,
  • betroffene Netzkomponenten,
  • geschätzter Beginn der Bauarbeiten,
  • geplante Dauer der Arbeiten und
  • Ansprechpartner.

Die folgende Abbildung zeigt eine Beispielansicht von ISA-Planung mit Informationen über Bauarbeiten.

Beispielansicht von ISA-Planung mit Informationen über Bauarbeiten

Wie kann ich die Informationen übermitteln?

Ihre Datenlieferung können Sie uns ganz bequem über das ISA-Portal inklusive Dateiupload übermitteln.

Die Verwendung Ihrer Daten ist in den geltenden Einsichtnahmebedingungen geregelt:

Einsichtnahmebedingungen für den Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes (Informationen über Bauarbeiten) (pdf / 188 KB)

Ist die Übermittlung der Informationen verpflichtend?

Pflichtfall:

Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze (z.B. Kommunen, Stadtwerke, Telekommunikationsunternehmen) müssen Informationen über Bauarbeiten an ihren Versorgungsnetzen an die Zentrale Informationsstelle liefern, sofern ein Telekommunikationsnetzbetreiber bei ihnen einen Antrag auf Erteilung von Informationen über geplante oder laufende Bauarbeiten gestellt hat. Die Informationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang dem Antragsteller sowie der Zentralen Informationsstelle übermittelt werden.

Vorteile der freiwilligen Datenlieferung:

Bei einer freiwilligen Datenlieferung von Informationen über Bauarbeiten reicht der Verweis auf die Zentrale Informationsstelle aus, wenn bilateral Auskünfte erbeten werden.

Vor allem können Sie aber mit ihren bereitgestellten Informationen über Bauarbeiten wesentlich zur Beschleunigung des flächendeckenden Glasfaserausbaus sowie zur Kostenreduzierung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beitragen.

Kann ich über die Zentrale Informationsstelle eine Leitungsauskunft erhalten?

Nein, eine Leitungsauskunft durch die Zentrale Informationsstelle ist nicht möglich. Der Infrastrukturatlas bildet nicht jegliche Leitungen ab, die im Boden verlegt sind und eignet sich daher nicht als Instrument zur Leitungsauskunft. Zu beachten ist auch, dass die Bundesnetzagentur selbst über keine eigenen Leitungsnetze verfügt.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung sowie dem Regelwerk (insb. DVGW GW 118 und GW 315) sind Sie vor Beginn jeglicher Tiefbauarbeiten verpflichtet, eine Planauskunft einzuholen. Hierzu zählen nicht nur Grabarbeiten, sondern jegliche Maßnahmen mit größeren Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Erdreichs.

Hierbei unterstützen Sie verschiedene Portale für die Leitungs- und Bauanfragen in Deutschland:

Erhalte ich Informationen zur Mitverlegungspflicht (§ 146 Abs. 2 TKG)?

Die Zentrale Informationsstelle kann keine Auskunft über die Mitverlegungspflicht die sich aus § 146 Abs. 2 TKG ergibt, erteilen. Bei öffentlich finanzierten Verkehrsbauprojekten ist danach durch die Wegebaulastträger sicherzustellen, dass bedarfsgerecht Leerrohre mit Glasfaserkabeln mitverlegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in dieser Broschüre des BMVI.

Die Bundesnetzagentur selbst führt keine Planungen hinsichtlich des Breitbandausbaus durch, sondern führt als Zentrale Informationsstelle des Bundes den Infrastrukturatlas, der das zentrale Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland darstellt. Bezogen auf Informationen über Bauarbeiten kann ein Telekommunikationsnetzbetreiber über die Einsicht im Infrastrukturatlas Bauarbeiten in seinem Ausbaugebiet lokalisieren und bei Bedarf mit dem gemeldeten Ansprechpartner für Bauarbeiten in Kontakt treten.

Wie kann ich eine Einsichtnahme für Informationen über Bauarbeiten beantragen?

Um Informationen über Bauarbeiten im Infrastrukturatlas einsehen zu können, muss ein Antrag auf Einsichtnahme für ISA-Planung oder ISA-Mitnutzung gestellt werden. Der Zentralen Informationsstelle vorliegende Informationen über Bauarbeiten werden dort mit abgebildet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

Kontakt

Infrastrukturatlas - Zentrale Informationsstelle
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: 0 800 / 8 111 777
Fax: 0 800 / 8 111 999

E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de