Die Mobilfunknetzbetreiber haben 2019 im Rahmen einer Auktion Mobilfunkfrequenzen ersteigert. Die Bundesnetzagentur hat den etablierten Netzbetreibern damit einhergehend Versorgungsauflagen auferlegt.
Die Mobilfunknetzbetreiber mussten bis Ende 2022 folgende Auflagen erfüllen:
- Versorgung von 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s
- Versorgung aller Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s
- Versorgung der wichtigsten Bundesstraßen und fahrgaststarken Schienenwegen mit mindestens 100 Mbit/s
- Inbetriebnahme von 1.000 Basisstationen für 5G-Anwendungen
- Inbetriebnahme von 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“
Bis Ende 2024 sahen die Auflagen Folgendes vor:
- Versorgung aller übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s
- Versorgung von Landes- und Staatsstraßen, der Seehäfen, des Kernnetz der Wasserstraßen sowie aller übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s
Die Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege (Bundes-, Landes- und Staatsstraßen sowie Wasser- und Schienenwege) sind erfüllt, wenn mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber eine Versorgung im Sinne der Versorgungsauflage entlang des Verkehrswegs gewährleistet.
Der Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) hat als Neueinsteiger abweichende Auflagen erhalten. Sie sahen folgende Punkte vor:
- bis Ende 2022: Inbetriebnahme von 1.000 Basisstationen für 5G Anwendungen
- bis Ende 2025: Versorgung von 25 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s
- bis Ende 2030: Versorgung von 50 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s
Am 24. März 2025 hat die Bundesnetzagentur die Entscheidung getroffen, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerung ist für die Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica mit Versorgungsauflagen und weiteren Verpflichtungen verbunden.
Die Entscheidung ist abrufbar unter: Bundesnetzagentur - Mobiles Breitband
Die Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.
Die Versorgungsauflagen sehen Folgendes vor:
- eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
- eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.
Anders als bei den Ende 2024 fälligen Versorgungsauflagen muss jeder Mobilfunknetzbetreiber eine durchgehende Versorgung entlang der Verkehrswege gewährleisten.