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Mobilfunk-Monitoring

Auf der Karte des Mobilfunk-Monitorings ist die Flächenabdeckung, getrennt nach Betreibern, mit den Mobilfunk-Standards 2G, 4G und 5G im Außenbereich dargestellt. Den Einsatz von Dynamic Spectrum Sharing (DSS) bei der 5G-Versorgung weist die Karte gesondert aus. Hierbei wird das Mobilfunkspektrum bedarfsorientiert auf 4G und 5G aufgeteilt.

Letzte Datenaktualisierung Januar 2024.

Mobilfunk-Monitoring Karte

Für eine optimale Anwendung nutzen Sie die Karte im Vollbildmodus.

Kartenansicht

                                                                                                                     
Zusätzlich werden im Download-Bereich weitere Informationen veröffentlicht. Dazu gehören:

  • verschiedene Auswertungen und Karten zur Mobilfunkversorgung inklusive der weißen und grauen Flecken,
  • die anbieterbezogenen lokalen Schwerpunkte von Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie,
  • der Grad der Versorgung entlang von Bundesfernstraßen, des nachgeordneten Straßennetzes sowie der Schienen- und Wasserwege und
  • Karten, Auswertungen und Geodaten zu Gebieten mit Ausbaudefizit im Mobilfunk.

Ziel des Monitorings ist, die tatsächliche Versorgungssituation mit Mobilfunk vor Ort aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbrauchern darzustellen. Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen der Bundesnetzagentur, die Angaben der Netzbetreiber zu überprüfen. Damit werden die Daten validiert und die Karte mit der Realität abgeglichen. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Funkloch-App, um Funklöcher zu melden oder das Kontaktformular, um Unstimmigkeiten bei der Kartendarstellung mitzuteilen.

Kontaktformular

Nutzen Sie das Kontaktformular, um Unstimmigkeiten bei der Kartendarstellung mitzuteilen.

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Download

Im Download-Bereich können verschiedene Dateien zur Mobilfunknetzabdeckung in Deutschland herunterladen werden. Für den Bund und jedes Bundesland sind Basisdaten, Auswertungen und Karten verfügbar.

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Q&A

Häufige Fragen und Antworten

Mit welchem Browser lässt sich die Kartendarstellung nutzen?

Die Karte unterstützt alle gängigen Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari oder Microsoft Edge) in der aktuellen Version. Wird die Karte nicht richtig angezeigt, überprüfen Sie die Version Ihres Webbrowsers und bringen Sie diesen ggf. auf den neusten Stand.

Welche Kartengrundlage wird für die Kartendarstellung genutzt?

Als Kartengrundlage kommt das 100 x 100 Meter-Gitter des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) zum Einsatz. Insgesamt werden über 38 Millionen Gitterzellen dargestellt. Davon verfügen etwa 35,8 Millionen über einen AGS (Amtlichen Gemeindeschlüssel), der diesen Gitterzellen eine Gebietskörperschaft zuordnet. Die übrigen Gitterzellen liegen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone sowie im Bereich des Bodensees.

Welche Daten wurden für die Darstellung der Versorgung erhoben?

Die Mobilfunknetzbetreiber wurden aufgefordert, für jede Gitterzelle (100 x 100 Meter) Pegelangaben für die Empfangsleistung nach Frequenzbereichen je Technologie (2G, 4G und 5G) zu machen. Für die verschiedenen Technologien hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel vorgegeben. Weiterhin wurde festgelegt, dass bei der Berechnung der Versorgung die Verbraucherperspektive (1,5 m über Grund) als Höhe eingenommen werden soll. Darüber hinaus wurden weitere technische Parameter hinsichtlich der Qualität des Signals vorgegeben. Diese betreffen u.a. die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erreichten Mindestdatenraten (in Mbit/s) am Rand der Mobilfunkzelle. Weitere Informationen sind in den Parametervorgaben im Download-Bereich zu finden.

Warum werden nur die Daten dieser Mobilfunknetzbetreiber veröffentlicht?

Die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten zur Mobilfunkversorgung beschränkt sich auf die öffentlichen Mobilfunknetzbetreiber. In Deutschland betreiben aktuell die Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) bundesweite öffentliche Mobilfunknetze. Sie besitzen entsprechende Frequenznutzungsrechte. Seit dem 8. Dezember 2023 betreibt 1&1 ein eigenes öffentliches Mobilfunknetz und wird daher seit März 2024 ebenfalls in der interaktiven Karte abgebildet.

Welche Mobilfunktechnologien werden dargestellt?

Derzeit wird der aktuelle Stand mit 2G, 4G und 5G dargestellt.

Wofür stehen 2G, 4G und 5G?

Die Mobilfunk-Technologien 2G, 4G und 5G stehen für die unterschiedlichen Mobilfunk-Standards bzw. Generationen. 2G wird auch mit GSM (Global System for Mobile Communication) bezeichnet, 4G mit LTE (Long Term Evolution) und 5G steht für die fünfte Mobilfunktechnologie, die von drei Hauptanwendungsfällen geprägt sein wird. Dazu zählen eine hohe Bandbreite im Gigabitbereich für den Datentransfer (enhanced Mobile Broadband (eMBB)), die Möglichkeit, eine Vielzahl von Geräten untereinander zu verbinden (Massive Machine Type Communications (mMTC)) und eine sehr hohe Zuverlässigkeit bei gleichzeitig extrem geringer Latenz (<1ms) (Ultra Reliable Low Latency Communications (URLLC)).

Wofür steht 5G DSS?

Ein Teil des Ausbaus der 5G-Netze beruht auf der bestehenden 4G-Infrastruktur. Dabei kommt vor allem das Dynamic Spectrum Sharing (DSS) zum Einsatz. DSS erlaubt die gleichzeitige Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich. Die zur Verfügung stehende Bandbreite eines bestimmten Frequenzbands wird dabei bedarfsgerecht auf die in einer Funkzelle aktiven 4G- und 5G-Nutzende aufgeteilt. Auf diese Weise kann verhältnismäßig schnell eine 5G-Versorgung in der Fläche erreicht werden.

Wie wird das 5G-Netz ausgebaut?

Seit Herbst 2019 kann der Mobilfunkstandard 5G in Deutschland genutzt werden. Der bisherige Ausbau von 5G-Netzen ist aber noch maßgeblich auf die bestehende 4G-Infrastruktur angewiesen. Man spricht dabei auch von 5G Non-Standalone (5G NSA) Bei den aktuellen 5G-Netzen mit Dynamic Spectrum Sharing (DSS) handelt es sich ebenfalls um 5G Non-Standalone.

Parallel dazu wurden in den letzten Monaten erhebliche Fortschritte beim Aufbau reiner 5G-Netze, auch 5G Standalone-Netze genannt, gemacht.

Hierfür werden bestehende Funkstandorte mit dem eigenen 5G-Kernnetz angebunden. Parallel bauen die Netzbetreiber eine eigene 5G-Netzinfrastruktur mit neuen Antennen auf, die ebenfalls mit dem eigenen 5G-Kernnetz angebunden werden. Durch die exklusive Nutzung der 5G-Netzinfrastruktur und Frequenzressourcen kann zukünftig das volle Potenzial der 5G-Technologie ausgeschöpft werden. Dazu zählen insbesondere höhere Datenraten und niedrigere Latenzzeiten, bspw. für Echtzeitanwendungen.

Was ist ein Netz mit sehr hoher Kapazität im Mobilfunk?

Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) erstellt Leitlinien (zuletzt aktualisiert am 5. Oktober 2023) hinsichtlich der Kriterien, die ein Netz erfüllen muss, um als Netz mit sehr hoher Kapazität zu gelten. Ein solches Netz mit sehr hoher Kapazität wäre im Mobilfunk bspw. dann gegeben, wenn eine Versorgung mit 5G in der fortschrittlichsten Ausprägung vorliegen würde.

Wie prüft die Bundesnetzagentur die Daten der Netzbetreiber?

Die Angaben der Netzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur mithilfe der Daten der Funkloch-App validiert. Um die Qualität der Berechnungsmodelle der Netzbetreiber zu überprüfen, werden eigene stichprobenhafte Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur herangezogen.

Sind die Daten der Mobilfunknetzbetreiber miteinander vergleichbar?

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Berechnung der Mobilfunknetzabdeckung gemacht, um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Wie kann ich eine unzureichende Mobilfunkversorgung melden?

Mit der Breitbandmessung/Funkloch-App können Nutzende die Netzverfügbarkeit ihres Anbieters erfassen und so vorhandene Funklöcher ermitteln. Die mittels Funkloch-App erfassten Daten werden an die Breitbandmessung übermittelt und in einer separaten Funklochkarte zusammengeführt.

In meinem Ort gibt es keinen oder nur schlechten Mobilfunkempfang. Wer ist für die Planung und den Ausbau von Mobilfunknetzen verantwortlich?

Die Planung sowie der Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze und Antennenstandorte liegt in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber. Die Standortwahl ist das Ergebnis einer von den Betreibern verantworteten Funknetz- und Versorgungsplanung. Informationen zum aktuellen Planungsstand können Sie ggf. von Ihrer Gemeinde oder dem Breitbandbüro des Bundeslandes erhalten.

Warum gibt es Abweichungen zwischen Funkloch-App und der Mobilfunk-Monitoring-Karte?

Die Funklochkarte bildet die von den Nutzenden ermittelte Netzverfügbarkeit ab. Die Endnutzenden erzeugen diese mit dem eigenen Endgerät und Mobilfunkvertrag. Das heißt, die Nutzenden können nur Daten gemäß ihrer Mobilfunkverträge und der Leistung ihres Endgerätes erfassen. Die Funklochkarte gibt daher keine abschließende Auskunft über die vor Ort maximal verfügbare Netztechnologie des Netzbetreibers. Zudem sind bei der Funkloch-App in einzelnen Regionen wenige Messungen vorhanden. Auch sorgt die hohe Dynamik beim Netzausbau für Abweichungen zwischen den Karten.

Welche Versorgungsauflagen haben die Mobilfunknetzbetreiber?

Die Bundesnetzagentur hatte die etablierten Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen und jeweils 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb zu nehmen. Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen. Hierbei werden auch stichprobenartige Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur durchgeführt. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Auswertung der Abschussberichte der Mobilfunknetzbetreiber erfolgen.

Darüber hinaus sollen bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s sowie alle Landes- und Staatsstraßen, die wichtigsten Seehäfen, das Kernnetz der Wasserstraßen sowie alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s durch die etablierten Netzbetreiber versorgt werden.

Der Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) hat bis 2025 25% der Haushalte und bis 2030 50% der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Daneben besteht die Verpflichtung der 1&1 1.000 Basisstationen in Betrieb zu nehmen und für 5G-Anwendungen bereitzustellen.

Was sind „weiße und graue Flecken“?

„Weiße Flecken" sind im Sinne des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung Gebiete, in denen „keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertragung durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht“ (nur 2G-Abdeckung).

„Graue Flecken“ hingegen sind Gebiete, die durch mindestens einen, aber nicht alle Mobilfunknetzbetreiber mit mobilem Breitband (mindestens 4G) abgedeckt sind.

Was wird getan, um die „weißen Flecken“ zu füllen?

Bei der Frequenzversteigerung 2019 wurden weitreichende Auflagen zur Mobilfunkversorgung festgelegt. Dazu gehörte, dass die Mobilfunknetzbetreiber insgesamt 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in von den Bundesländern bestimmten „weißen Flecken“ bis Ende 2022 in Betrieb zu nehmen hatten. Zusätzlich bestand eine Verpflichtung aus dem Mobilfunkgipfelvertrag, insgesamt 1.000 Standorte in „weißen Flecken“ zu errichten. Die Bundesnetzagentur ist für die Überprüfung der Auflagenerfüllung zuständig. Diese Prüfung dauert noch an und ist für jeden Einzelfall durchzuführen, z. B. in Hinsicht auf die Versorgung der weißen Flecken.

Darüber hinaus gibt es Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer für den Mobilfunknetzausbau in Regionen, die nicht durch die oben genannten Versorgungsauflagen mit Mobilfunk versorgt werden. Auf diese Weise soll eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk erreicht werden.

In der Karte wird eine Versorgung an meinem Standort ausgewiesen, ich habe trotzdem keinen oder schlechten Empfang. Wie kann das sein?

Die Karte basiert auf errechneten Daten der Mobilfunknetzbetreiber für den Outdoor-Empfang. Für die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel für die Empfangsleistung vorgegeben. Empfangsverluste können innerhalb von Gebäuden erheblich sein. Dies gilt auch in geringerem Maße, wenn das Endgerät sich in einem Fahrzeug befindet. Im letzteren Fall können weitere Faktoren wie bspw. die Fahrgeschwindigkeit die Empfangsqualität beeinflussen. Zudem hängt die Netzverfügbarkeit auch von anderen Faktoren, wie z.B. der Auslastung der Funkzelle, der Endgeräteleistung und der vereinbarten Leistung des Mobilfunkvertrages ab.

Welches Netz nutzt mein Mobilfunkanbieter?

Die Netze der drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica werden von einer Vielzahl von Mobilfunkanbietern genutzt. Welches Netz von Ihrem Anbieter genutzt wird, kann in den Einstellungen ihres Endgerätes überprüft werden. Alternativ können Sie sich bei Ihrem Anbieter informieren.

Das 3G-Netz wurde Ende 2021 abgeschaltet. Was bedeutet das für mich?

Um den steigenden Bedarfen nach mobilen Breitbandanbindungen nachzukommen, rüsten die Mobilfunkbetreiber ihre Netze auf neue Technologien um. Die vollständige Abschaltung von 3G Ende 2021 erfolgte zur Kapazitätserweiterung der 4G-Versorgung und zum Ausbau der 5G-Netze. Die Versorgung mit Sprachdiensten und rudimentären Datendiensten ist weiterhin mit dem 2G-Netz möglich. Sollten Sie ein Mobilfunkgerät besitzen, welches maximal 3G unterstützt, empfiehlt sich der Wechsel auf ein mindestens 4G fähiges Mobilfunkgerät, um auch höherwertige Sprach- und Datendienste nutzen zu können.

Wo finde ich Auswertungen zu Verbindungsabbrüchen und zur Verkehrswegeversorgung?

Informationen zu lokalen Schwerpunkten von Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie sowie zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen sind im Download-Bereich unter der Rubrik „Bund“ zu finden. Enthalten ist ein Kartendokument zu Verbindungsabbrüchen je Netzbetreiber sowie ein Kurzbericht zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen.

Wodurch kommt es zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie?

Ein Verbindungsabbruch bei der Sprachtelefonie (auch Gesprächsabbruch genannt) wird als ein unerwartet beendeter Anruf nach einem erfolgreichen Verbindungsaufbau definiert. Die Ursachen für einen Verbindungsabbruch können im Einzelnen vielfältig sein. Typischerweise sind sie auf eine nicht vorhandene oder unzureichende Mobilfunkversorgung zurückzuführen. In Innenräumen oder Verkehrsmitteln kann der Empfang aufgrund von Abschirmungseffekten stark beeinträchtigt sein. Sogenannte „Handover-Fehler“ können ebenfalls zu einem Gesprächsabbruch führen. Dabei geht das Gespräch bei einem Übergang in den Empfangsbereich einer benachbarten Mobilfunkzelle verloren.

Was sind Gebiete mit Ausbaudefizit im Mobilfunk?

Als Gebiete mit Ausbaudefizit sind Flächen definiert, in denen aktuell sowie in den nächsten 12 Monaten ab Erhebungszeitpunkt voraussichtlich keine Versorgung und keine Ausbauplanung mit einem Mobilfunknetz mit sehr hoher Kapazität oder einer Mobilfunktechnologie der vierten (4G) oder fünften (5G) Generation vorliegt.

Welche Daten wurden für die Darstellung der Gebiete mit Ausbaudefizit erhoben?

Zur Ermittlung der Gebiete mit Ausbaudefizit werden Versorgungsinformationen zum IST-Stand mit Informationen zu einer erwarteten Netzabdeckung in 12 Monaten zusammengeführt.
Die Datensätze beinhalten die zu erwartende 4G- und 5G Netzabdeckung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers. Hierzu wurden die Mobilfunknetzbetreiber aufgefordert, für jede Gitterzelle (100 x 100 Meter) Pegelangaben für die Empfangsleistung nach Frequenzbereichen je Technologie (2G, 4G und 5G) zu machen. Für die verschiedenen Technologien hat die Bundesnetzagentur Mindestpegel vorgegeben. Weiterhin wurde festgelegt, dass bei der Berechnung der Versorgung die Verbraucherperspektive (1,5 m über Grund) als Höhe eingenommen werden soll. Darüber hinaus wurden weitere technische Parameter hinsichtlich der Qualität des Signals vorgegeben. Diese betreffen u.a. die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erreichten Mindestdatenraten (in Mbit/s) am Rand der Mobilfunkzelle. Die Flächen, aus denen sich bei der Zusammenführung der Datensätze keine Versorgung mit 4G oder 5G ergibt, können sodann als Gebiete mit Ausbaudefizit im Mobilfunkbereich ausgewiesen werden.

Wie unterscheiden sich weiße Flecken von Gebieten mit Ausbaudefizit?

Bei den Gebieten mit Ausbaudefizit werden, anders als bei den weißen Flecken, auch die Ausbauplanungen der Mobilfunknetzbetreiber für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Erhebungszeitpunkt berücksichtigt. Die danach voraussichtlich noch verbleibenden Versorgungslücken (4G-/ 5G-Technologie) werden als Gebiete mit Ausbaudefizit bezeichnet.

Kontakt

Mobilfunk Monitoring
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: mobilfunkmonitoring@bnetza.de